Niederlassungen

Webseite: Ländervertretung

Der auf Bundesebene agierenden IGS Deutschland sind die vier Ländervertretungen IGS-Nord (rot), IGS-Ost (grün), IGS-West (mintgrün) und IGS-Mitte (blau) untergeordnet. Dazu kommend ist eine weitere Vertretung bereits in Planung, die IGS-Süd (orange). Diese Niederlassungen bündeln nicht nur die Kompetenzen ihrer Region, sondern auch die Bedürfnisse und Wünsche der ansässigen Mitglieder. Diese Mitglieder bestehen überwiegend aus den Vorständen der Gemeinden, aber auch aus den Vorständen der gemeinde-ungebundenen schiitischen Vereine.

 

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Es finden regelmäßig Sitzungen in den genannten Niederlassungen statt, an denen die Mitglieder teilnehmen können. In diesen Versammlungen treffen deren Vorstellungen auf die des IGS- Vorstandes, um die Arbeit innerhalb der vertretenden Länder bestmöglich umzusetzen. An dieser Stelle ist sinnvoll zu erwähnen, dass die Ländervertretungen nicht als Landesverbände arbeiten können, da durch die IGS-Satzung ausschließlich Niederlassungen zulässig sind. Die Arbeit in der Ländervertretung wird in Ausschüssen und Kommissionen und durch weitere Ämtervergabe ausgeführt.

 

 

 

 

 

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In der Grafik ist der Austausch zwischen der Länderversammlung und dem IGS Bundesvorstand, als auch dem Gelehrtenrat ersichtlich. Innerhalb der aus den Mitgliedern bestehenden Länderversammlung können im Konsensprinzip Entscheidungen vorgebracht werden, die in Koordination mit dem Bundesvorstand gültig werden. Dabei hat jedes Mitglied der Vertretung eine gleichwertige Stimme.

Mittelfristig wird das Ziel verfolgt, einen Landesverband mit einer eigenen Satzung und Landesvorstand aus mehreren Personen zu gründen. Dafür müssen die Ländervertretungen unter anderem jedoch erst einmal selbstständig sein und funktionierende Strukturen und Finanzen vorweisen können. Dies bedarf auch einer Satzungsänderung der IGS Deutschland. Es wird angestrebt, dieses Ziel bis Anfang der nächsten Legislaturperiode im Jahre 2017 umzusetzen. Gegenwärtig wird zunächst jedoch angestrebt, für jede Ländervertretung einen Ländersekretär mit Stellvertretung zu bestimmen, die zwischen Länderversammlung und Vorstand koordinieren.

Der Ländersekretär selber beruft die Ländersitzungen ein und moderiert diese. Er übernimmt ebenfalls die Koordination der Aufgaben innerhalb seiner Ländervertretung. Als Sekretär und Moderator bei den Ländersitzungen ist er ebenfalls für den Austausch mit dem Bundesvorstand und dem Gelehrtenrat zuständig. Der Ländersekretär repräsentiert die Ländervertretung bei bundesweiten IGS-Sitzungen und vor den Organen der IGS. Aus dieser Vielzahl an Aufgaben ergeben sich natürliche Kriterien und Fähigkeiten, die ein Ländersekretär erbringen muss. Da die Amtssprache der IGS Deutsch ist, muss er diese in Wort und in Schrift hervorragend beherrschen. Es muss über Koordinierungs- und Moderationsfähigkeiten verfügen. Neben der Dialogfähigkeit benötigt der Ländersekretär ebenfalls Erfahrung in Administration sowie Vereins- und Verbandsarbeit. Darüber hinaus sollte er über Anerkennung in der Basis verfügen. Sowohl die IGS-Nord als auch die IGS-West verfügen bereits über solch einen Ländersekretär (Stand November 2014).

 

 

Die inhaltliche Arbeit der IGS ist gegenwärtig auf vier verschiedene Bereiche aufgeteilt und wird hier im Überblick dargestellt:

  

1. IGS Intern

Intern soll der Fokus darauf gelegt werden, die Mitglieder zu verschiedenen Bildungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu bewegen, um das islamische Bewusstsein und die Einheit der Schiiten zu stärken.

  • Fortbildung von Imamen fördern: Deutschkurse, Softskills-Seminare,
  • Austausch von Imamen durch vierteljährliche Treffen – durch Leitung des Gelehrtenrates,
  • Bildungsseminare und islamische Freizeitaktivitäten der Jugend anbieten,
  • Religiöse Reisen Jugendlichen ermöglichen: Karbala, Nadschaf, Maschhad, Umra,
  • Zusammenarbeit und Wachstum der Jugendgruppen durch gezielte Vernetzung, z.B. durch die Ländervertretungen,
  • Etablierung und Austausch der Frauengruppen, z.B. innerhalb der Ländervertretungen,
  • Beratung durch Fachleute in Expertisefragen.

2. Innerislamisch

Die innerislamische Zusammenarbeit soll gezielt auf unterschiedlichen Ebenen gestärkt werden:

  • Koordinierter Dialog mit sunnitischen und alewitischen Vereinen, Verbänden und Organisationen auf Landes- und Bundesebene,
  • Schuren-Mitgliedschaft der IGS-Mitglieder anstreben,
  • Zusammenarbeit der Mitglieder mit anderen islamischen Konfessionen in den Schuren der Bundesländer.

3. Interreligiös

Der interreligiöse Dialog soll von allen Organen der IGS angestrebt werden:

  • Gesprächsforen unter schiitischen Gelehrten und den Geistlichen anderer Religionen fördern – unter Leitung des Gelehrtenrates,
  • Dialogveranstaltungen mit Bischöfen, Kirchenvertretern und Theologen fördern,
  • Kooperation mit Landesbeauftragten für Islam.

4. Politisch

Auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene sollen die Interessen der Schiiten vereint durch dir IGS vertreten werden:

  • Politische Bildung und Mitbestimmung der IGS-Mitglieder fördern,
  • Anliegen der Muslime in den Ländervertretungen und den Vorstandssitzungen behandeln,
  • Kooperation mit Integrationsministerien u.Ä