Pressemitteilung zur Gesetzesänderung der Bundesregierung zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten

Im Namen des Erhabenen

 

Pressemitteilung zur Gesetzesänderung der Bundesregierung zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten

11.05.2021, BerlinKopftuchverbot durch die Hintertür?

Die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS) unterstützt die Forderung und Pressemitteilung des Koordinationsrates der Muslime (KRM) vom 05./06. Mai 2021 und teilt die tiefe und ernüchternde Enttäuschung über die Vorgehensweise der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf über das „Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten“.

„Leider ist dies ein deutliches und destruktives Signal an die muslimische Bevölkerung, deren Rechte und Sorgen nicht beachtet und sogar gänzlich ignoriert worden sind. Vor allem hätte man die Einwände im Hinblick auf die Diskriminierung von muslimischen Mädchen und Frauen, die unter dem Vorwand der ‘Neutralität‘ durch dieses Gesetz unmittelbar weiteren rassistischen und sexistischen Diskriminierung ausgesetzt sind, ernsthaft und gewissenhaft prüfen müssen. Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat wird dadurch erheblich geschwächt. Beunruhigend, dass Frauen in Deutschland Heute noch so um Ihre Rechte auf Selbstbestimmung Kämpfen müssen“, so der Vorsitzende der IGS, Mohammad Ale Hosseini.

„Unabhängig von der Religionszugehörigkeit, leisten wir als Frauen für unsere Gesellschaft einen großen Dienst. Dafür erwarten wir keine Sonderbehandlung. Aber die Reduzierung der muslimischen Frauen auf ein Stück Stoff ist ein rückständiges Denken, das schon längst überholt ist. Die Realität ist, dass unser vielfältiges Deutschland schon längst mehr kann und will, nur scheint dies bei der Politik noch nicht angekommen zu sein“, sagt Gülsah Acik, Vorstandsmitglied der IGS.

Muslimische Frauen, ob mit oder ohne Kopftuch, sehen sich aufgrund Ihrer religiösen Werte an den Dienst für ihre Gesellschaft und Mitmenschen verpflichtet. Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Mitgefühl und Nächstenliebe sind nicht Werte, die mit oder durch die Bekleidung erlangt oder abgelegt werden können.

Mit diesem Entwurf verdeutlicht die aktuelle Bundesregierung erneut wie unerwünscht praktizierende Muslima eigentlich sind und wo die Grenzen der Religionsfreiheit in unserem Land aufhören, nämlich dort wo die Ausübung der religiösen Praxis Sichtbarkeit erlangt. Heute bei den praktizierenden Muslimen, Morgen bei praktizierenden Juden, Sikhs und weiteren Religionen. Das verbriefte Recht auf ungestörte Religionsausübung ist damit nicht mehr gegeben. Die sichtbare Islamfeindlichkeit, die bisher dem Anschein nach auf eine bestimmte Gruppe begrenzt wurde, nimmt nun eine neue und beängstigende Dimension an, die das friedliche Zusammenleben und den Geist der Gleichberechtigung, als Ur-Wert der Demokratie langsam, aber sicher erstickt.

Die Ausgrenzung und Stigmatisierung einer religiösen Minderheit gab es schon mal in der Geschichte unseres Landes. Wir sind als ein Volk dazu aufgerufen, diese Entwicklungen zu sehen und immer wieder daran zu erinnern: wehret den Anfängen, auf dass es Morgen kein böses Erwachen gibt.